Hausordnung und Benutzung der Räumlichkeiten

Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung.

Damit alle unsere Gäste eine angenehm frische und rauchfreie Unterkunft vorfinden, bitten wir Sie, dies während Ihres gesamten Aufenthalts konsequent zu beachten. Das Rauchen ist daher in der Wohnung, am geöffneten Fenster sowie unmittelbar vor der Haustür nicht gestattet.

Bitte beachten Sie, dass sich Rauchgeruch in Textilien und insbesondere in Bettwäsche, Kissen und Polstern festsetzen kann. Wir bitten Sie daher herzlich, auch im Außenbereich auf das Rauchen in unmittelbarer Nähe der Wohnung zu verzichten.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und dafür, dass Sie dazu beitragen, dass unsere Ferienwohnung für alle Gäste angenehm frisch bleibt.

1.0 Müllentsorgung

Die Betreiber der Ferienwohnung entsorgen grundsätzlich keinen durch die Mieter entstandenen Müll.  Dieser ist regelmäßig, bei wärmeren Temperaturen täglich vom Mieter selbst zu entsorgen.

2.0 Reinigung und Zimmerpflege

Die Betreiber der Ferienwohnung übernehmen während der Mietzeit, keine Reinigungsarbeiten in den Wohnungen und Zimmern.
Diese sind vom Mieter bei Bedarf selbst auszuführen.
Lebensmittel dürfen nur in der Küche gelagert werden.
Die Einrichtung darf nicht verschoben oder umgestellt werden.

Bei Auszug sind durch den Mieter

  • alle Räume besenrein zu übergeben.
  • jeglicher Müll, Leergut und Eigentum des Mieters zu entfernen
  • Geschirr und Besteck im sauberen Zustand in die Schränke einzuräumen
  • Kühlschränke restlos zu entleeren
  • Backofen/Kochstellen gründlich zu reinigen
  • Töpfe und Pfannen wie übergeben zu reinigen

3.0 Haus – und Wohnungstüren sind immer fest zu schließen.

4.0 Raumtemperatur und Beleuchtung

Die Zimmertemperaturen entsprechen der deutschen Gesetzgebung. Eine Nachtabsenkung ist eingerichtet. Das Aufstellen von zusätzlichen Elektroheizkörpern ist strengstens verboten. Brandgefahr. Beim Verlassen der Wohnungen/Zimmer sind die Heizkörper auf Stufe 1 (bzw. das Mondsymbol) herunterzudrehen und sämtliche Licht- und Elektrogeräte auszuschalten.

5.0 Brauchwasser

Pro Kopf und pro Tag wird von ca. 120 Liter Wasser insgesamt und davon 40 Liter Warmwasser ausgegangen.

6.0 Arbeitskleidung & Schuhe

Für Arbeitsschuhe ist ausschließlich die Gummimatte direkt an der Wohnungseingangstür zu nutzen.  Nasse Kleidung ist fachgerecht an der Garderobe oder einem Wäscheständer aufzuhängen.

7.0 Nutzung der Außenanlagen

Die Außenanlagen gehören grundsätzlich nicht zum Mietumfang. Die Nutzung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit hier keine störenden Faktoren auftreten.

Laute Musik ist im Außenbereich nicht gestattet.

8.0 Pflicht zur Kenntnismachung

Nicht immer ist die buchende Person auch gleichzeitig der Gast. Der Mieter ist daher verpflichtet, die vorstehende Hausordnung seinen Mitarbeitern (oder anderen einziehenden Gästen) mitzuteilen und für die unbedingte Einhaltung der Hausordnung Sorge zu tragen.

9.0 Hausverweisrecht

Mieter und Gäste, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, oder deren Verhalten in eklatanter Weise gegen Sitten und Gebräuche und gängige Umgangsformen verstoßen, werden des Hauses verwiesen.

Ein Anspruch auf Mietrückerstattung besteht dann nicht.

10. Ruhezeiten

Unsere Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 6 Uhr, das bedeutet normale Wohngeräusche wie Unterhaltungen in Zimmerlautstärke. Im Außenbereich ist davon abzusehen laut Musik zu hören und laut zu telefonieren.

An Sonn- und Feiertage gelten die rechtlich üblichen Regelungen.

11. Lüften

Unsere Gäste sind täglich verantwortlich die Räume ordnungsgemäß zu lüften. Durch unsachgemäßes Lüften werden Schimmelschäden verursacht und dem Mieter angelastet.

Vorstehende Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Bei wiederholten Verstößen sind die Betreiber berechtigt, den Servicepreis entsprechend zu erhöhen und oder die Kaution in Anspruch zu nehmen. Der Mieter haftet für durch ihn an der Mietsache verursachte Schäden.